Klassen

PKW

  Fahrzeuge Bemerkung Mindestalter
B

Kfz- ausgenommen Kfz der Klassen
AM, A1, A2 und A mit

zG max. 3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer

Einschsluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung
18 Jahre / 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
 

Anhängerregelung

Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

   
B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. vgl. Klasse B
BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Vorbesitz: B

 

vgl. Klasse B

Kraftrad

  Fahrzeuge Bemerkung Mindestalter
AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Leermasse max. 350 kg

Einschluss: keine
Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S
16 Jahre
A1

Krafträder mit

Hubraum max. 125 ccm
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum max. 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
16 Jahre
A2

Krafträder mit

Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
18 Jahre
A

Krafträder mit

Hubraum über 50 ccm
bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

Hubraum über 50 ccm
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW

Bei zweirährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Traktor

  Fahrzeuge Bemerkung Mindestalter
L

Zugmaschinen

für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit

bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger

  16 Jahre
T

Zugmaschinen

für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhängern

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit

für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger

Einschluss: L, AM 16 Jahre

Bus

  Fahrzeuge Bemerkung Mindestalter
D1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

für mehr als 8, max. aber 16 Personen außer dem Fahrer
Länge max. 8 m
mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B 21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger

zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” und “zG der Kombination max. 12000 kg”
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
D

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A

für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
mit Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: D
Einschluss: D1
18,20,21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger

zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: D Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 18,20,21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

LKW

  Fahrzeuge Bemerkung Mindestalter
C1

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B 18 Jahre
C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

zG Anhänger über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

zG Anhänger über 3500 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs”
18 Jahre
C

Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit

zG über 3500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz: B
Einschluss: C1
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
CE

KfZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”