Unser Angebot an Führerscheinklassen für deine Fahrausbildung in Gunzenhausen und Wassertrüdingen
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B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Maximal zulässiges Gesamtgewicht: 3500 kg für Kraftwagen und Anhänger
- Das Führen von Anhängern bis zu einem Gewicht von 750 kg ist grundsätzlich erlaubt
- Enthält die Berechtigung für die Klassen AM und L
(Klasse B kann mit Schlüsselzahl 197 erworben werden, d.h. nach erwiesener Schaltkompetenz darf die Prüfung auf einem Automatikauto abgelegt werden.)
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BF17
- Mindestalter: 17 Jahre
- Entspricht der Fahrerlaubnis B
( Klasse B kann mit Schlüsselzahl 197 erworben werden, d.h. nach erwiesener Schaltkompetenz darf die Prüfung auf einem Automatikauto abgelegt werden.)
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B96
- Mindestalter: 18 Jahre
- Das Gewicht des Anhängers darf über 750 kg liegen, aber die Gesamtmasse darf 4250 kg nicht überschreiten
- Fahrerschulung ohne Prüfung
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BE
- Voraussetzung: Besitz der Klasse B
- Das zulässige Gewicht des Anhängers darf über 750 kg liegen, aber die Gesamtmasse des Anhängers darf 3500 kg nicht überschreiten.
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AM
- Mindestalter: 15 Jahre, darf bis zum 16. Lebensjahr nur in Deutschland gefahren werden
- Höchst-geschwindigkeit: 45 km/h
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A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- Krafträder mit 125 ccm und max. 11kw Leistungs-gewicht 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kfz. Bis 15kw
- Einschluss: AM
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Fahrerschulung B 196
Die Schlüsselzahl 196 ist eine zusätzliche Eintragung für den Führerschein der Klasse B und erlaubt das Führen von Krafträdern der Klasse A1. Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt sein:
- mindestens fünf Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
- Mindestalter: 25 Jahre
- erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule
- vier mal 90 Minuten theoretische Ausbildung
- mindestens fünf mal 90 Minuten praktische Ausbildung
Eine Prüfung ist nicht nötig. Stattdessen wird die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme vom Fahrlehrer ausgestellt.
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A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- Motorrad darf eine maximale Leistung von 48 Ps haben (Leistungs-gewicht 0,2 kw/kg)
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
- Einschluss: AM und A1
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A
- Ab 21 Jahren und einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 ist der Aufstieg zur Klasse A möglich (praktische Prüfung)
- Direkterwerb ab 24 Jahren
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L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h,
- Mit Anhänger max. 25 km/h
- Zug + Arbeitsmaschine
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T
- Mindestalter: 16 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h (unter 18 Jahren max. 40 km/h), auch mit Anhänger.
- Einschluss: Klasse L, AM
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C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
- KFZ mit einer Zugmaschine über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen (außer dem Fahrer), Anhänger bis 750 kg zG.
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C1E
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse C1
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zGM der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
- Einschluss: BE bei Vorbesitz von C1
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C
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder während/nach einer "spezifischen Berufsausbildung")
- Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
- KFZ mit einer Zugmaschine von mehr als 3.500 kg mit zG über 3500 kg
- max. 8 Personen (außer dem Fahrer), Anhänger bis 750 kg zG.
- Einschluss: C1
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CE
- Vorbesitz: C
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg
- Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D